Kosten:

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Behandlungen von Kindern werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine zehnprozentige Zuzahlung vor zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,00 €.

Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.